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   BGH, 08.11.1962 - II ZR 53/60   

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https://dejure.org/1962,2590
BGH, 08.11.1962 - II ZR 53/60 (https://dejure.org/1962,2590)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1962 - II ZR 53/60 (https://dejure.org/1962,2590)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1962 - II ZR 53/60 (https://dejure.org/1962,2590)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Versicherungsvertrages - Verpflichtung zur Versicherungsleistung bei Übersendung des Versicherungsscheins an eine andere Anschrift als die des Versicherten - Rechtsfolgen bei Freiwerden des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer von seiner ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 113
  • VersR 1963, 33
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus BGH, 08.11.1962 - II ZR 53/60
    Diese Rechte stehen dem Versicherer auch dann zu, wenn er dem Versicherungsnehmer gegenüber von seiner Verpflichtung zur Leistung frei ist (BGHZ 24, 308, 317 ff) [BGH 27.05.1957 - II ZR 132/56].

    Der Versicherungsnehmer kann nicht geltend machen, daß Ansprüche des Dritten gegen ihn nicht oder nur in geringerem Umfang bestanden hätten; der Versicherungsnehmer kann nur mit einem Schadensersatzanspruch aufrechnen, wenn der Versicherer die ihm gegenüber obliegenden Pflichten schuldhaft verletzt hat (BGH 24, 308, 320; BGH VersR 1957, 502).

    Diese Erwägungen, die der erkennende Senat bereits früher (BGHZ 24, 308, 318) [BGH 27.05.1957 - II ZR 132/56] ausgesprochen hat, führen dazu, es bei der Frage, ob der Versicherungsnehmer auf Grund eines Anerkenntnisses des Versicherten haftet, nicht darauf abzustellen, weshalb eine Haftung des Versicherungsnehmers ursprünglich nicht bestanden hat.

  • BGH, 23.05.1960 - II ZR 132/58

    Begriff des Halters

    Auszug aus BGH, 08.11.1962 - II ZR 53/60
    Sie hängt vorwiegend von tatsächlichen, namentlich wirtschaftlichen Umständen ab (BGHZ 32, 332, 333) [BGH 23.05.1960 - II ZR 132/58], die verschieden beurteilt werden können.
  • BGH, 28.11.1957 - II ZR 325/56

    Anwendbarkeit der Rückgriffsbestimmung des § 158f Versicherungsvertragsgesetz (

    Auszug aus BGH, 08.11.1962 - II ZR 53/60
    § 158 f VVG will dem Versicherungsnehmer (und dem Mitversicherten, vgl. BGHZ 26, 133) die Leistung des Versicherers nicht zugute kommen lassen; darin erschöpft sich sein Sinn und Zweck.
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